Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Zwischen der Firma Hille GmbH & Co.KG (im Nachfolgenden Vermieterin) und
dem Kunden (im Nachfolgenden Mieter)
wird ein Mietvertrag geschlossen.
Die Vermieterin wird dem Mieter ein schriftliches Angebot über zu vermietenden Gegenstände übermitteln, welches vom Vertragspartner anzunehmen ist.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er gemäß § 537 Abs. Satz 1 BGB von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit wird, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.
2. Mietdauer
Der Mietzeitraum wird im Mietangebot bzw. in der Mietauftragsbestätigung angegeben. Wird die hier angegebene Mietdauer aus vom Mieter zu vertretenen Gründen überschritten, hat die Vermieterin gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung.
3. Pfleglicher Umgang mit den Mietgegenständen
Der Mieter hat die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass keine Beschädigungen, Beschmutzungen, Beklebungen bzw. anderweitige Substanzbeeinträchtigungen an der Mietsache auftreten.
Bei der Vermietung von Zelten, Pagoden und Pavillons hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei bauliche Veränderungen nach Aufbau der Mietsachen durch die Vermieterin vorgenommen werden. Für Schäden, die aus nach Aufbau vorgenommener unsachgemäßer Veränderungen resultieren, haftet der Mieter.
Bei der Vermietung von Tischdecken, Hussen, Stoffen etc. hat der Mieter darauf zu achten, dass die Stoffe nach Gebrauch trocken bzw. gut gelüftet aufbewahrt werden. Insbesondere hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass sich an den Stoffen keine Stockflecken durch unsachgemäße Aufbewahrung bilden.
5. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rheda-Wiedenbrück.